Netznutzungsentgelte Stadtwerke Bönnigheim
Preise für den Netzzugang zum Endverteilernetz der Stadtwerke Bönnigheim finden Sie im Downloadbereich unter Gasversorgung.
Die Stadtwerke Bönnigheim ermöglichen Unternehmen unter den in der GasNZV zum Netzzugang bei Erdgas vom 04.07.2005 beschriebenen Bedingungen den Zugang zu ihrem Erdgasverteilungsnetz.
Das Entgelt für den Netzzugang bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Jahr und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Arbeitspreis
+Leistungspreis
+Messpreis
davon Messung
davon Messstellenbetrieb
davon Zählerzusatz
= Netznutzungsentgelt (netto)
+ Umsatzsteuer 19 %
= Netznutzungsentgelt (brutto)
Das spezifische Arbeitsentgelt in Cent/kwh berechnet sich in Abhängigkeit von der vereinbarten Transportmenge in kWh.
Das spezifische Leistungsentgelt in €/KW wird in Abhängigkeit von der vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung in kW bestimmt.
Der spezifische Mischpreis in Cent/kWh ergibt sich aus der Summe von Arbeitsentgelt und entsprechend umgerechneten Leistungsentgelt.
Für Lieferungen an Erdgaskunden sind die Stadtwerke Bönnigheim von der Stadt Bönnigheim zur Erhebung einer Konzessionsabgabe verpflichtet, die Bestandteil des Netzzugangsentgeltes ist, und von den Stadtwerken Bönnigheim an die Stadt Bönnigheim abgeführt wird.