Wasser, Erdgas, Wärme und Mineralfreibad

Ein Stück Lebensqualität

Mineralfreibad Bönnigheim

 

Die Vorbereitungen für die Freibadsaison 2025 sind in vollem Gange!

 

Auch in diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit die Saisonkarten im Vorverkauf zu erwerben. Der Saisonkarten-Vorverkauf beginnt online bereits ab dem 07.04.2025. Hier haben Sie die Möglichkeit schnell und einfach von zu Hause aus Ihre Saisonkarte zu erwerben. Weitere Informationen und den Link zum Online-Shop werden wir hier veröffentlichen.

 

Sie können in diesem Jahr bereits online Ihre Daten wie Name, Vorname, Anschrift und Bild hinterlegen und können die Saisonkarte dann direkt am Drehkreuz verwenden.

 

Bei online erworbenen ermäßigten Saisonkarten gehen Sie bitte bei Ihrem ersten Badbesuch mit dem entsprechenden Nachweis an die Freibadkasse zur Freischaltung.

 

Sollten Sie kein Bild griffbereit haben, so kann dieses an der Kasse vor Ort hinterlegt werden. 

 

Wenn gewünscht, kann die Saisonkarte in ein Scheckkartenformat umgetauscht werden. Sollten Sie bereits eine solche Karte besitzen, bringen Sie diese bitte mit. Für die Erstellung der Saisonkarte als Scheckkartenformat fällt Pfand in Höhe von 5,00 € an. 

 

 

An der Freibadkasse wird der Saisonkarten-Vorverkauf an folgenden Terminen stattfinden:

 

Samstag         12.04.2025  09:00 – 14:00 Uhr

 

Dienstag         15.04.2025  13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag    17.04.2025  13:00 – 18:00 Uhr     

Samstag         19.04.2025  09:00 – 14:00 Uhr

 

Dienstag         22.04.2025  13:00 – 18:00 Uhr

Freitag            25.04.2025  13:00 – 18:00 Uhr

Samstag         26.04.2025  09:00 – 14:00 Uhr

 

Dienstag         29.04.2025  13:00 – 18:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie:

Gutscheine als Ostergeschenk können ausschließlich vor Ort an der Freibadkasse erworben werden.

 

Der Badebetrieb beginnt traditionell wieder ab dem 01.05.2025.

Das Freibad-Team freut sich auf Ihren Besuch!

 

 

 

 veröffentlicht: 21.03.2025

Senkung der Fernwärmepreise im Gebiet Schlossfeld und Amann-Areal zum 01.01.2025

 

In 2024 hat sich der Energiemarkt weiter entspannt, wenn auch die Börsenpreise nicht mehr auf das Niveau wie vor der Energiekrise gesunken sind. Sowohl der Gaseinkaufspreis zuzüglich Steuern und Umlagen, als auch die Pelletsbeschaffungskosten haben sich auf einem gegenüber 2023 und 2024 niedrigeren Niveau stabilisiert.


Die Preisfestsetzung erfolgt nach Billigkeit gem. § 315 BGB, d.h. die Stadtwerke Bönnigheim geben nur den tatsächlichen, nicht anderweitig gedeckten Aufwand, über die Arbeitspreise weiter. Insbesondere werden die günstigeren Energiebeschaffungskonditionen an den Endkunden weitergegeben.


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2024 die ab 1. Januar 2025 geltenden Preise der Fernwärmeversorgung beschlossen:

 

Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Schlossfeld“

 

Arbeitspreis bisher

Arbeitspreis ab 01.01.2025

netto

brutto *

netto

brutto *

18,01 ct/kWh

21,43 ct/kWh

14,28 Ct/kWh

16,99 Ct/kWh

* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

 

Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 54,12 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 64.40 €/KW/a).

 

 

Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Amann-Areal“

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 1. Januar 2024 geltenden Preise der Fernwärmeversorgung im Wohngebiet „Amann Areal“ beschlossen:

 

Arbeitspreis bisher

Arbeitspreis ab 01.01.2025

netto

brutto *

netto

brutto *

15,96 ct/kWh

18,99 Ct/kWh

13,16 Ct/kWh

15,66 Ct/kWh

* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

 

Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 67,46 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 80,28 €/KW/a).

 

Weiterführende Informationen können Sie aus der Sitzungsvorlage zur öffentlichen Gemeinderatssitzung unter www.boennigheim.de → Ratsinfosystem entnehmen.

 

veröffentlicht: 16.12.2024

Anpassung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Bönnigheim

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2024 die ab 01. Januar 2025 gültige Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen.

 

Diese kann im Downloadbereich eingesehen werden.

 

veröffentlicht: 16.12.2024

 

Aktuelle Information zu den durchgeführten Wartungsarbeiten der Kundenanlagen in der Nahwärmeversorgung Bönnigheim

 

Im Zuge der Regelwartung wurden Veränderungen an den Einstellparameter vorgenommen.

Diese Veränderungen entsprechen den Vorgaben der aktuellen Technischen Anschlussbedingungen
(TAB) Wärme, der geltenden Normen und Regelwerken und sollen dazu beitragen die
Energieeffizienz der Nahwärmeversorgung zu verbessern. Um die Einhaltung der entsprechenden
Einstellparameter zu sichern, wurden diese mit einem neuen Passwort geschützt.


Die besagten Einstellparameter wurden in Zusammenarbeit mit der Heilbronner Versorgungs
GmbH (HNVG) und mehreren Einwohnervertretern der Nahwärmekunden erarbeitet und durch
die Stadtwerke Bönnigheim festgelegt.


Aufgrund vermehrter Anfragen möchten wir in dem hier verlinkten Informationsschreiben die wesentlichen
Fragen aufgreifen und eine Hilfestellung anbieten.

 

veröffentlicht: 30.10.2024

Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme steigt zum 01.04.2024 wieder auf 19%

 

Die vorübergehend auf 7% reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wird ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 Prozent steigen. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung hierzu an alle Kundinnen und Kunden sieht der Gesetzgeber nicht vor.

 

Was bedeutet die Mehrwertsteuererhöhung für Sie?

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 befristet von 19 Prozent auf den reduzierten Satz von 7 Prozent gesenkt. Ab 1. April 2024 zahlen alle Haushalte wieder den vollen Mehrwertsteuersatz.

 

Bei den Sparten Gas und Fernwärme wurde das Stichtagsmodell gewählt. Das heißt es wird die Besteuerung mit dem zum Ende des Ablesezeitraums gültigen Steuersatz über den gesamten Abrechnungszeitraum angewandt. So haben wir bereits das komplette Jahr 2022 mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7% an Sie weitergegeben. Das Jahr 2024 wird zum 31.12.2024 dann mit dem Steuersatz von 19% abgerechnet.

 

WICHTIG: Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes wurde in der Regel in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt.

 

veröffentlicht: 11.03.2024

 

geändert: 03.04.2024

Bitte beachten Sie unsere neuen Kontaktzeiten

 

Mo  8.00 Uhr - 11.30 Uhr

Di    8.00 Uhr - 11.30 Uhr und  15.00 bis 18.00 Uhr

Mi   geschlossen

Do   8.00 Uhr - 11.30 Uhr

Fr    8.00 Uhr - 11.30 Uhr

 

Termine außerhalb der Kontaktzeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns Ihr Anliegen gerne per Email unter stadtwerke@boennigheim.de mitteilen.

 

 

Übersicht der

Abschläge 2025

17.03.2025

15.05.2025

15.07.2025

15.09.2025

17.11.2025

 

Bitte beachten Sie, dass Sie vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr erhalten. Die oben genannten

Abschlagstermine entnehmen Sie auch aus Ihrer Turnusabrechnung des Vorjahres.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig!

 

Das Bönnigheimer Mineralbad ist das erste Freibad in Europa mit einem vollautomatischen Gewitter-Warnsystem zum Schutz unserer Badegäste und Mitarbeiter.

 

Das TUBE Gewitter-Warnsystem empfängt Live-Koordinatendaten von tatsächlichen Blitzeinschlägen in der Umgebung. Die Daten basieren auf dem modernsten Beobachtungssystem für Gewitterblitze der Siemens AG.

 

Die Alarmierung (Dauerton 25 Sek.) erfolgt durch Hochleistungssirenen.  

Die Entwarnung erfolgt 20 Minuten nach dem zuletzt registrierten Blitzschlag im Überwachungsgebiet.

Die Warnung und Entwarnung erfolgt vollautomatisch und bietet vielfältige Vorteile im Vergleich zur manuellen Gewitter-Warnung in Freibädern.

 

Mehr Informationen erhalten Sie von unserem geschulten Freibadpersonal oder unter www.coptr.de

 

Wir wünschen Ihnen ein sonniges Badeerlebnis und freuen uns auf Ihren Besuch!