Jahresablesung 2024
Die Heilbronner Versorgungs GmbH versendet in den kommenden Tagen im Auftrag der Stadtwerke Bönnigheim ein Anschreiben mit Ablesekarten für die alljährliche Erfassung der Gas-, Wasser- und Fernwärmezählerstände.
Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Jahr keine Vor-Ort-Ablesung durch die Stadtwerke Bönnigheim vorgenommen wird.
Wie können Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen?
Schnell und einfach online unter www.selbstablesung.com/boeh
Bitte halten Sie hierfür Ihre Ablesenummer, PIN (befindet sich auf der Rückseite der Ablesekarte) und das Ableseergebnis bereit
oder
per Ablesekarte: Füllen Sie die erhaltene Ablesekarte wie im Anschreiben beschrieben aus und werfen diese in einen Briefkasten der Deutschen Post ein. Falls die Karte nicht lesbar ist, müssen wir Ihre Zählerstände schätzen.
Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit. Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, wird Ihr Verbrauch von uns systemseitig geschätzt.
Ihre Verbrauchsabrechnung für 2024 erhalten Sie dann voraussichtlich Anfang Februar 2025.
Bei Fragen rund um die Ablesung erreichen Sie uns per E-Mail unter
stadtwerke@boennigheim.de.
veröffentlicht: 12.11.2024
Mineralwassertrinkbrunnen
Der Mineralwassertrinkbrunnen am Mineralfreibad Bönnigheim wird am 25.11.2024 geschlossen.
Sie können Ihr Mineralwasser noch bis Sonntag, 24.11.2024 abholen.
veröffentlicht: 11.11.2024
Crowdfunding-Projekt für die Umsetzung der Emissionsarmen Freizeitgestaltung im Mineralfreibad Bönnigheim
An dieser Stelle schon einmal ein herzliches Dankeschön an alle Spenderinnen und Spender die uns bereits unterstützt haben und danke auch an die, die uns noch unterstützen werden. Wir sind überwältigt von den bereits empfangenen Spendenbeiträgen für Ihr Mineralfreibad Bönnigheim!
Auch wenn das definierte Projektziel der Crowdfunding-Aktion erreicht ist, benötigt Ihr Mineralfreibad weiter Unterstützung, da die Kosten für diese Maßnahme das Spendenziel überschreiten.
Das Kostenvolumen für diese Maßnahme hierbei beläuft sich auf ca. 80.000 Euro.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.crowdfunding-bwstiftung.de/mineralfreibad
oder:
Bei Fragen zu unserem Projekt können Sie uns gerne kontaktieren:
E-Mail: nicole.schellenbauer@boennigheim.de
Telefon: 07143/273-332
Wir freuen uns über jede Unterstützung!
veröffentlicht: 23.10.2024
geändert: 04.11.2024
Aktuelle Information zu den durchgeführten Wartungsarbeiten der Kundenanlagen in der Nahwärmeversorgung Bönnigheim
Im Zuge der Regelwartung wurden Veränderungen an den Einstellparameter vorgenommen.
Diese Veränderungen entsprechen den Vorgaben der aktuellen Technischen Anschlussbedingungen
(TAB) Wärme, der geltenden Normen und Regelwerken und sollen dazu beitragen die
Energieeffizienz der Nahwärmeversorgung zu verbessern. Um die Einhaltung der entsprechenden
Einstellparameter zu sichern, wurden diese mit einem neuen Passwort geschützt.
Die besagten Einstellparameter wurden in Zusammenarbeit mit der Heilbronner Versorgungs
GmbH (HNVG) und mehreren Einwohnervertretern der Nahwärmekunden erarbeitet und durch
die Stadtwerke Bönnigheim festgelegt.
Aufgrund vermehrter Anfragen möchten wir in dem hier verlinkten Informationsschreiben die wesentlichen
Fragen aufgreifen und eine Hilfestellung anbieten.
veröffentlicht: 30.10.2024
Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme steigt zum 01.04.2024 wieder auf 19%
Die vorübergehend auf 7% reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wird ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 Prozent steigen. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung hierzu an alle Kundinnen und Kunden sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Was bedeutet die Mehrwertsteuererhöhung für Sie?
Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 befristet von 19 Prozent auf den reduzierten Satz von 7 Prozent gesenkt. Ab 1. April 2024 zahlen alle Haushalte wieder den vollen Mehrwertsteuersatz.
Bei den Sparten Gas und Fernwärme wurde das Stichtagsmodell gewählt. Das heißt es wird die Besteuerung mit dem zum Ende des Ablesezeitraums gültigen Steuersatz über den gesamten Abrechnungszeitraum angewandt. So haben wir bereits das komplette Jahr 2022 mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7% an Sie weitergegeben. Das Jahr 2024 wird zum 31.12.2024 dann mit dem Steuersatz von 19% abgerechnet.
WICHTIG: Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes wurde in der Regel in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt.
veröffentlicht: 11.03.2024
geändert: 03.04.2024
Anpassung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Bönnigheim
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 01. Januar 2024 gültige Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen.
Diese kann im Downloadbereich eingesehen werden.
veröffentlicht: 15.12.2023
Senkung der Fernwärmepreise im Gebiet Schlossfeld und Amann-Areal zum 01.01.2024
Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der daraus folgenden Energiekrise haben sich die Gasbeschaffungspreise seit März 2022 zunächst kontinuierlich erhöht. Seit dem Allzeithoch (ca. 200 €/MWh) im September 2022 und vor allem seit dem Frühjahr 2023 ließen die Beschaffungspreise deutlich nach.
Die für das Jahr 2024 benötigen Gasmengen zum Betrieb der Wärmeversorgungsanlagen im Schlossfeld und im Amann-Areal wurden im Zeitraum vom 01.10.2022 – 30.09.2023 beschafft. Gegenüber dem Vorjahr sinkt der Durchschnittspreis zwar deutlich. Er liegt aufgrund der getätigten Beschaffungen im Jahr 2022 aber noch deutlich über dem heutigen Beschaffungspreisniveau.
Auch der Marktpreis von Holzpellets für die Heizzentrale Schlossfeld hat sich nachhaltig entspannt, liegt aber ebenfalls noch über dem Niveau von 2022.
Diese Entwicklungen am Energiemarkt haben dazu geführt, dass die Arbeitspreise in der Fernwärme wieder gesenkt werden können.
Die Preisfestsetzung erfolgt nach Billigkeit gem. § 315 BGB, d.h. die Stadtwerke Bönnigheim geben nur den tatsächlichen, nicht anderweitig gedeckten Aufwand, über die Arbeitspreise weiter. Insbesondere werden die günstigeren Energiebeschaffungskonditionen an den Endkunden weitergegeben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 1. Januar 2024 geltenden Preise der Fernwärmeversorgung im Wohngebiet „Schlossfeld“ beschlossen:
Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Schlossfeld“
Arbeitspreis bisher |
Arbeitspreis ab 01.01.2024 |
||
netto |
brutto * |
netto |
brutto * |
30,78 ct/kWh |
32,93 ct/kWh |
18,01 Ct/kWh |
21,34 Ct/kWh |
* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (bis 30.09.22: 19%, 01.10.22-31.12.23: 7%, vorauss. ab 01.01.2024: 19%).
Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 54,12 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 64.40 €/KW/a).
Anpassung der Fernwärmepreise im Wohngebiet „Amann-Areal“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die ab 1. Januar 2024 geltenden Preise der Fernwärmeversorgung im Wohngebiet „Amann Areal“ beschlossen:
Arbeitspreis bisher |
Arbeitspreis ab 01.01.2024 |
||
netto |
brutto * |
netto |
brutto * |
18,74 ct/kWh |
20,05 Ct/kWh |
15,96 Ct/kWh |
18,99 Ct/kWh |
* Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (bis 30.09.22: 19%, 01.10.22-31.12.23: 7%, vorauss. ab 01.01.2024: 19%).
Der Leistungspreis bleibt unverändert bei netto 67,46 €/KW Anschlusswert je Jahr (brutto: 80,28 €/KW/a).
Weiterführende Informationen können Sie aus der Sitzungsvorlage zur öffentlichen Gemeinderatssitzung unter www.boennigheim.de → Ratsinfosystem entnehmen.
veröffentlicht: 15.12.2023
Neuer Gaspreis ab 01.01.2024:
Preissenkung der Grundversorgung und Sondertarife
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig in schwierigen Zeiten zuverlässige Partner sind.
Die Gasbeschaffungspreise an den Großhandelsmärkten haben sich 2023 stabilisiert, wenn auch auf einem
deutlich höheren Niveau als vor Beginn der Gaskrise und mit weiterhin starken Schwankungen. Dennoch
sind unsere Beschaffungskosten gesunken. Preissenkend wirken sich zudem die reduzierte Bilanzierungs und - Konvertierungsumlage aus. Steigen werden ab dem Jahr 2024 jedoch die Kosten für die Netzentgelte
sowie die CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Zum 01.01.2024 können wir aus den oben genannten Gründen den Arbeitspreis unserer
Grundversorgungstarife um 4,16 ct/kWh (netto) senken. Der Netto-Grundpreis bleibt unverändert.
Die genauen Preise entnehmen Sie bitte der folgenden Preisübersicht.
Die Änderung der Gaspreise erfolgt auf Grundlage des § 5 Abs. 2 und des § 5a GasGVV.
Preisübersicht ab 01.01.2024
Tarif |
Arbeitspreis [ct/kWh] |
Grundpreis [Euro/Monat] |
||||
netto |
brutto 7% MwSt. |
brutto 19% MwSt. |
netto |
brutto 7% MwSt. |
brutto 19% MwSt. |
|
Kleinverbrauchs‑ tarif bis 4.000 Kilowattstunden |
15,59 |
16,68 |
18,55 |
2,55 |
2,73 |
3,03 |
Vollversorgertarif ab 4.000 Kilowattstunden |
11,99 |
12,83 |
14,27 |
12,25 |
13,11 |
14,58 |
Basistarif Gewerbe (Sondervertrag für Gewerbebekunden ab 10.000 kWh) |
11,99 |
12,83 |
14,27 |
12,25 |
13,11 |
14,58 |
Biogas 10 (Sondervertrag für alle Kundengruppen) |
12,43 |
13,30 |
14,79 |
12,25 |
13,11 |
14,58 |
Die Netto-Arbeitspreise enthalten die folgenden Preisbestandteile, insgesamt 1,552 ct/kWh (Grundversorgung Klein- und Vollversorgertarif) bzw. 1,362 ct/kWh (Sondertarife):
Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Konzessionsabgabe (0,220 ct/kWh Grundversorgung, 0,03 ct/kWh Sondertarif), CO2-Abgabe (0,637 ct/kWh), Gasspeicherumlage (0,145 ct/kWh), Bilanzierungsumlage (0,0 ct/kWh), Konvertierungsumlage (0,0 ct/kWh).
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %. Sollte zum 1.
Januar 2024 der Umsatzsteuersatz auf Gas 19 % betragen, ändert sich der Bruttopreis entsprechend.
Der Grundpreis kann auf Ihrer Abrechnung auch als Leistungspreis bezeichnet sein.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Preisanpassung grundsätzlich das Recht haben, diesen Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gem. § 5 Abs. 3
GasGVV zu kündigen. Änderungen werden gegenüber dem Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden
Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Haben Sie noch Fragen, brauchen Sie Informationen oder Hilfe? Wir sind gerne für Sie da! Telefonisch unter
Telefon (07131) 56-4248 von Montag bis Freitag, 8:00 bis 20.00 Uhr, Samstag 08:00 bis 14.00 Uhr und per EMail unter gas-swb-vertrieb@hnvg.de.
veröffentlicht: 10.11.2023
Bitte beachten Sie unsere neuen Kontaktzeiten
Mo 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Di 8.00 Uhr - 11.30 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Fr 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Termine außerhalb der Kontaktzeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns Ihr Anliegen gerne per Email unter stadtwerke@boennigheim.de mitteilen.
Übersicht der
Abschläge 2024
15.03.2024
15.05.2024
15.07.2024
16.09.2024
15.11.2024
Bitte beachten Sie, dass Sie vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr erhalten. Die oben genannten
Abschlagstermine entnehmen Sie auch aus Ihrer Turnusabrechnung des Vorjahres.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig!
Das Bönnigheimer Mineralbad ist das erste Freibad in Europa mit einem vollautomatischen Gewitter-Warnsystem zum Schutz unserer Badegäste und Mitarbeiter.
Das TUBE Gewitter-Warnsystem empfängt Live-Koordinatendaten von tatsächlichen Blitzeinschlägen in der Umgebung. Die Daten basieren auf dem modernsten Beobachtungssystem für Gewitterblitze der Siemens AG.
Die Alarmierung (Dauerton 25 Sek.) erfolgt durch Hochleistungssirenen.
Die Entwarnung erfolgt 20 Minuten nach dem zuletzt registrierten Blitzschlag im Überwachungsgebiet.
Die Warnung und Entwarnung erfolgt vollautomatisch und bietet vielfältige Vorteile im Vergleich zur manuellen Gewitter-Warnung in Freibädern.
Mehr Informationen erhalten Sie von unserem geschulten Freibadpersonal oder unter www.coptr.de
Wir wünschen Ihnen ein sonniges Badeerlebnis und freuen uns auf Ihren Besuch!